Information für Betreiber*innen, Angehörige und Fachpersonen
Zur Verbesserung von Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen brauchen auch Betreiber*innen, Fachpersonen und Angehörige Wissen rund um das Sexgewerbe im Kanton Bern.
Für Betreiber*innen von Etablissements und andere Vermieter*innen von Arbeitsräumen
XENIA ist es ein Anliegen, dass Betreiber*innen und Vermieter*innen von Arbeitsräumen den gesetzlichen Rahmen und ihre Rechte und Pflichten kennen.
Eine gute Arbeitsumgebung ist wesentlich für Sexarbeiter*innen.
Gerne informieren wir über die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich Betriebsbewilligung, Zonenkonformität, Steuern, Sozialversicherungen, Arbeitsbedingungen, Mietrecht und weitere Themen.
Wir arbeiten parteilich. Das bedeutet, dass wir im Konfliktfall die Interessen von Sexarbeiter*innen vertreten.
Für Angehörige und Bekannte
Wir haben auch ein offenes Ohr für Angehörige und Bekannte von Sexarbeiter*innen. Wir können Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen vermitteln.
Für Fachpersonen und Institutionen
Die Stigmatisierung von Sexarbeit beeinflusst auch Fachpersonen und Institutionen. Deshalb bieten wir auch für diese Zielgruppe ein Angebot. Wir stellen unser Fachwissen zur Verfügung, damit Fachpersonen sich bei Bedarf ein Grundlagenwissen aneignen können. Ziel ist, dass die Fachpersonen so Sexarbeiter*innen gut beraten und begleiten können. Dabei gehen wir auch auf Aspekte der Vorurteile und von möglichen Diskriminierungen ein und versuchen Unsicherheiten abzubauen und Fragen zu beantworten.
Häufige Fragestellungen sind:
- Spreche ich Sexarbeit an? Wie spreche ich Sexarbeit an?
- Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sexarbeit im Kanton Bern?
- Was sind wichtige Informationen, damit eine Person Sexarbeit «gut» ausüben kann?
- Was gibt es für Angebote für Sexarbeiter*innen?
- Was sind mögliche Hinweise für ein Abhängigkeitsverhältnis?
- Oder: Ein*e Klient*in aus unserer Institution möchte eine Dienstleistung von einer*einem Sexarbeiter*in beanspruchen. Was muss ich als Bezugsperson/Beiständ*in berücksichtigen?
Ein Ziel von XENIA ist die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen.
Deshalb arbeiten wir parteilich für Sexarbeiter*innen.
Das bedeutet, dass wir bei den Beratungen von Fachpersonen und Angehörigen die Stärkung und die Interessen der*des Sexarbeiters*in ins Zentrum stellen.
Wir nehmen keine Aufträge von Drittpersonen entgegen ohne mit der*dem Sexarbeiter*in gesprochen zu haben und seine*ihre Bedürfnisse geklärt zu haben.