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Wir beraten und unterstützen Sexarbeiter*innen im Kanton Bern.

Betreiber*innen, Behörden, Medienschaffende und weitere Interessierte können sich bei Fragen rund um das Sexgewerbe in Bern auch bei der Fachstelle melden.

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Beratung

Beratung - Sexarbeit - Prostitution - Kanton Bern

Arbeitest du im Sexgewerbe im Kanton Bern? Hast du Fragen?


Wir bieten Beratung für Sexarbeiter*innen in allen Lebensbereichen. Wir unterstützen Frauen, Transmenschen und Männer, die im Kanton Bern im Sexgewerbe arbeiten. Unsere Beratungen sind vertraulich.

Wir beraten auch befreundete und angehörige Personen sowie Fachpersonen und Institutionen.


Wir beraten telefonisch, schriftlich und persönlich an den Standorten in Bern, Thun und Biel - zu den Adressen

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Komm vorbei

In Bern (Mo-Fr), Thun (Mo) oder Biel (Di). Vereinbare telefonisch einen Termin oder komm während den Öffnungszeiten vorbei.
Telefon: 031 311 97 20 oder 079 511 97 20


Bern: Langmauerweg 1  (siehe Karte)
Von Montag bis Freitag 13.30 – 16.30 Uhr
In Bern sind Termine auch ausserhalb der (telefonischen) Öffnungszeiten möglich.


Thun (Frutigenstrasse 4, 4. Stock siehe Karte)
Montag 13.00 – 16.00 Uhr
Bis 31.12.22 nur auf Termin


Biel (Murtenstrasse 50, 2. Stock siehe Karte)
Dienstag 13.30 – 16.00 Uhr


Die Beratungsstelle bietet Zeit und Ruhe für Fragen und Beratungen im geschützten Raum. Die Beratungen sind vertraulich und freiwillig. Wir beraten auch anonym: Sexarbeiter*innen können sich beraten lassen, ohne ihren (richtigen) Namen anzugeben. Die Sexarbeiter*innen bezahlen für Beratungen auf der Fachstelle einen Jahresbeitrag von CHF 30. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann der Jahresbeitrag erlassen werden.

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Telefonberatung

Telefonberatung - Sexarbeit - prostitution

✆ 031 311 97 20 / ✆ 079 511 97 20


Montag bis Freitag 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Du kannst bei Fragen anrufen. Unsere Beratung ist vertraulich. Mit uns kannst du offen über deine Fragen sprechen und gemeinsam mit uns nach Lösungen suchen.

Bei Sprachschwierigkeiten rufen wir zurück oder vereinbaren einen Telefontermin mit einer Beraterin, die eine Sprache spricht, die du verstehst. Ausserhalb der Telefonzeiten kannst du uns eine Nachricht hinterlassen.

Mögliche Themen in der Beratung sind:

  • Fragen zum Prostitutionsgewerbegesetz im Kanton Bern
  • berufliche und persönliche Probleme
  • Gesundheit und HIV /STI-Prävention
  • Schuldensanierung
  • Steuern
  • juristische Fragen
  • Berufswechsel und Einstiegsberatung
  • Arbeit und Weiterbildung


Alle Mitarbeiterinnen unterstehen der Schweigepflicht, wir geben keine Informationen weiter, ohne Einverständnis der Klient*innen. Auf Wunsch unterstützen wir Sexarbeiter*innen bei Kontakten zu den Behörden.


Zudem macht das Beratungsteam regelmässig aufsuchende Arbeit. Wir kontaktieren die Sexarbeiter*innen an ihrem Arbeitsplatz, beraten vor Ort, erteilen Auskünfte, schaffen eine Vertrauensbasis mit dem Ziel, die Sexarbeiter*innen zu ermutigen, sich bei zusätzlichen Fragen und für weiterführende Beratungen an die Beratungsstelle zu wenden. 


In der Schweiz ist Sexarbeit eine legale Tätigkeit

Im Kanton Bern sind die Rahmenbedingungen im Prostitutionsgewerbegesetz und der Prostitutionsgewerbeverordnung festgelegt. Zusätzlich sind ausländerrechtliche Bestimmungen und die Zonenvorschriften der jeweiligen Gemeinden zu berücksichtigen.


Beratungssprachen und Kosten

Die Beratungen finden in Deutsch, Französisch, Rumänisch, Thailändisch, Englisch, Spanisch oder Italienisch statt. Bei Sprachen, welche durch die Mitarbeiterinnen nicht abgedeckt werden, ziehen wir die kulturellen Mediatorinnen oder Übersetzerinnen bei.

Die Sexarbeiter*innen bezahlen für Beratungen auf der Fachstelle einen Jahresbeitrag von CHF 30. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann der Jahresbeitrag erlassen werden.

​Gesundheits­förderung und HIV-/STI-Prävention

Die kulturellen Mediatorinnen (alle mit Migrationshintergrund) sind ausschliesslich aufsuchend unterwegs, besuchen die Sexarbeiter*innen im ganzen Kanton Bern im Salon/Bordell, im Cabaret, in der Kontaktbar und auf der Strasse. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Gesundheitsförderung und der HIV/STI (sexually transmitted infections)- Prävention. Die gleiche Muttersprache und der ähnliche kulturelle Hintergrund der Mediatorinnen und der Sexarbeiter*innen erleichtert Vieles und kann unterstützend wirken, um weitere Beratungen auf der Fachstelle in Anspruch zu nehmen.

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Jahresbericht 2022

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Hier geht es direkt zu unserem Jahresbericht auf Issuu


Liebe Leser*innen


Das Jahr 2022 bei XENIA war geprägt von Veränderungen und Herausforderungen, von Verabschiedungen und Begrüssungen.


Nach zwei Jahren Pandemie waren wieder vermehrt Anlässe und Begegnungen möglich. Dies bedeutete, dass XENIA die Öffentlichkeitsarbeit wieder ausbauen und so wichtige Sensibilisierungsarbeit für die Rechte von Sexarbeiter*innen betreiben konnte – unter anderem durch die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, Auftritte an Podien oder Lehraufträge an Hochschulen.


Jedoch hat die Pandemie im Sexgewerbe deutliche Spuren hinterlassen. Da viele Sexarbeiter*innen nach wie vor mit Einkommenseinbussen zu kämpfen haben, drehten sich die Beratungen oft um das Thema Finanzen.


Die Aufgabe der Mediatorinnen liegt neben der Gesundheitsförderung darin, XENIA bei Sexarbeiter*innen bekannt zu machen und sie zu ermutigen, sich bei Bedarf an uns zu wenden. Wir machen aber nicht nur durch persönlichen Kontakt auf uns aufmerksam – auch in den sozialen Medien ist XENIA präsent und liefert sowohl Sexarbeiter*innen als auch der gesamten Bevölkerung aktuelle Informationen rund um Sexarbeit.Die Mobilität von Sexarbeiter*innen hat über die letzten Jahre stark zugenommen. Dieser Veränderung will XENIA mit der Weiterentwicklung des Beratungsangebots begegnen. Im November 2021 startete das Projekt «Aufsuchendes und Online-Beratungsangebot». In den kommenden Seiten werden Sie einen Einblick in unsere Erfahrungen aus dem ersten Projektjahr erhalten.


Wir freuen uns, das nächste Jahr gemeinsam anzupacken, auf neue Aufgaben und Begegnungen. Und wir freuen uns, wenn auch Sie, liebe Mitglieder, Sponsor*innen und Gönner*innen, uns im nächsten XENIA-Jahr wieder begleiten und unterstützen. 


Andrea Schneider

Co-Präsidentin

HANDBUCH ZUR DIGITALEN SICHERHEITFÜR SEXARBEITENDE

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Das Handbuch von Cypher Sex zur digitalen Sicherheit von Sexarbeitenden ist neu auch auf Deutsch erhältlich!

Das Projet Evasion hat sich der Übersetzung und der Anpassung an den schweizerischen Kontext angenommen, vielen Dank!

Möchtest du mehr wissen zu Identity Management, sicheren Verbindungen, Kommunikation mit Kund*innen, Online Arbeit und weiteren Themen?

Dann kannst du das Handbuch hier als PDF beziehen: cyphersexguide_Evasions_de.pdf (projet-evasions.org)

Änderungen für Kleinstsalons

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Es ist endlich so weit!


Ab dem 1. August 2023 brauchen Sexarbeiter:innen, die zu zweit arbeiten, keine Betriebsbewilligung nach Prostitutionsgewerbegesetz mehr (PGG). Die Prostitutionsgewerbeverordnung (PGV) wurde entsprechend angepasst.

Wir haben versucht, die wichtigsten Fragen zusammenzufassen.


Was ist ein «Kleinstbetrieb»?

Wer nicht mehr als zwei für die Ausübung der Prostitution bestimmte Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. Die Prostitution darf dabei höchstens durch eine weitere Person ausgeübt werden.
Es dürfen nicht mehr als zwei Personen in einem bewilligungsfreien Kleinstbetrieb die Sexarbeit ausüben. Von diesen zwei Sexarbeiterinnen oder Sexarbeitern stellt eine die Räumlichkeiten für eine andere Person zur Verfügung (in der Regel als Hauptmieterin oder -mieter der Räumlichkeiten). Denkbar, aber nicht Verpflichtung ist, dass der Mietvertrag auf beide Sexarbeiterinnen oder Sexarbeiter lautet.

Auch mehrere unabhängige Kleinstsalons in einer Liegenschaft sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen, sofern sie tatsächlich unabhängig sind und nicht durch dieselbe Person im Hintergrund betrieben werden («Scheinunabhängigkeit»).


Was heisst die Änderung bzw. was müssen Sexarbeiter:innen machen, die zu zweit arbeiten?

  • Die «Kleinstbetriebe» unterstehen einer Meldepflicht, d.h. sie müssen sich bei den zuständigen Behörden (=Gemeinde) melden. NICHT melden müssen sich Personen, die alleine arbeiten bzw. Personen, die nur einen Raum für eine Person zur Verfügung stellt.
  • Wichtig: Uns noch nicht klar ist, ob und ab wann eine Bewilligungspflicht gilt, wenn die:der Untermieter:in regelmässig wechselt


Was müssen sie melden?

  • Vor- und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort bzw. Staatsangehörigkeit sowie Wohnadresse,
  • Name und Adresse des Salons


Welche weitere Pflichten bestehen für Kleinstsalons?

Sie müssen ein Grossteil der Pflichten nach Art. 11 PGG weiterhin erfüllen (a-g und k) , konkret:


a. sicherzustellen, dass die Bedingungen für die Ausübung der Prostitution nicht den Vorschriften des Schweizerischen Strafgesetzbuchs widersprechen, insbesondere, dass alle Personen, welche die Prostitution ausüben, dies freiwillig und ohne Duldung irgendeiner Form von Zwang tun,

b. sicherzustellen, dass keine minderjährige Person die Prostitution ausübt,

c. sicherzustellen, dass die Räumlichkeiten den in der Gesetzgebung vorgesehenen Anforderungen für Sicherheit, Sauberkeit und Hygiene genügen,

d. sicherzustellen, dass Personen, die die Prostitution ausüben, ausländerrechtlich dazu berechtigt sind,

e. jeder übermässigen Beeinträchtigung der öffentlichen Ruhe und Ordnung vorzubeugen,

f. sicherzustellen, dass die Leistungserbringer gemäss dem Gesetz vom 9. März 2021 über die sozialen Leistungsangebote (SLG)[4], die Aufgaben nach Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c SLG ausführen, jederzeit Zutritt zu den Räumlichkeiten haben, die für die Ausübung der Prostitution bestimmt sind oder damit im Zusammenhang stehen, (= XENIA)

g. sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden gemäss Artikel 18 jederzeit Kontrollen gemäss Artikel 12 Absatz 1 durchführen können, (=Gewerbepolizei/Gemeinde, Kantonspolizei, Migrationsbehörden)

k. sicherzustellen, dass Personen, die die Prostitution ausüben, Zugang zu Informationen über Angebote nach Artikel 16 Absatz 1 haben (= bspw. Infos zu XENIA, Checkpoint Bern und FIZ).


Was passiert, wenn die Meldung nicht gemacht wird?

Verstossen die Sexarbeiter:innen gegen die Meldepflicht, kann eine Busse bis CHF 2000 erteilt werden.


Was ist mit Kleinstbetrieben, die aktuell über eine Betriebsbewilligung verfügen?

Wer am 1. August 2023 in einem Kleinstsalon arbeitet und über eine Bewilligung gemäss Artikel 7 PGG verfügt, muss bis vor Ablauf der Bewilligung vorerst nichts machen. Damit lückenlos weitergearbeitet werden kann, muss dann vor Ablauf der Bewilligung die Meldung wie oben beschrieben gemacht werden.


Die Details (=Änderungsbeschlüsse) sollten in Bälde hier aufgeschaltet werden


XENIA begrüsst diese Änderungen, da sie bürokratische Hürden für Kleinstsalons abbauen und ein selbstbestimmteres Arbeiten möglich machen.


Fragen? Wir sind gerne da - per Telefon/WhatsApp/Threema (079 511 97 20), per Mail oder völlig anonym unter xeniaonline.ch 

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Über XENIA

Als spezialisierte Fachstelle beraten wir Sexarbeiter*innen im Kanton Bern und stellen unser Fachwissen Etablissement-Betreibenden, Behörden, Medien, Politiker*innen und anderen Interessierten zur Verfügung.

Die Arbeit der Fachstelle umfasst weiter die aufsuchende Sozialarbeit.


Unseren neusten Jahresbericht (deutsch) finden Sie hier.

Das Leitbild von XENIA können Sie hier herunterladen: Leitbild

Die Fachstelle ist als Verein organisiert und hat einen ehrenamtlichen Vereinsvorstand. Informationen zum Verein, den Vorstandsmitgliedern und zu einer Mitgliedschaft finden Sie in der Rubrik «der Verein XENIA».

XENIA verfügt über einen Leistungsvertrag mit dem Kanton Bern.

Fachstelle

Die Fachstelle

Das vierköpfige Team der spezialisierten Fachstelle berät Sexarbeiter*innen, Behörden und Betreiber*innen und informiert Medien und andere Interessierte in Fragen rund um das Sexgewerbe. Gesundheit, Schuldensanierung, Psychosoziale Beratung, Weitervermittlung an Ärzt*innen und Jurist*innen oder auch Steuerberatung sind Themen, welche die Beraterinnen mit den Sexarbeiter*innen angehen. Die Arbeit der Beratungsstelle umfasst weiter die aufsuchende Sozialarbeit: Damit wird XENIA im Sexgewerbe bekannt gemacht, erste Kontakte werden hergestellt und eine Vertrauensbasis geschaffen. Die Beraterinnen bzw. Mediatorinnen lernen so die Arbeitssituation der Sexarbeiter*innen kennen und können auch Kontakt mit den Betreiber*innen herstellen.

XENIA initiiert etliche Projekte im Gesundheitsförderungs- und Aidspräventionsbereich.

XENIA arbeitet mit Behörden und sozialen Institutionen aus dem In- und Ausland zusammen. Die Beratungsstelle engagiert sich in kantonalen Arbeitsgruppen, leistet politische Arbeit und stellt Infos, Wissen und Erfahrung den Behörden, Medien und Interessierten zur Verfügung. 


Unsere Ziele:

  • die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Sexarbeiter*innen
  • die gesellschaftliche Akzeptanz der Arbeit der im Sexgewerbe tätigen Personen fördern
  • die Sensibilisierung der Öffentlichkeit
  • die Förderung des Selbstbewusstseins der Sexarbeiter*innen
  • die Förderung der Gesundheit zur Stärkung des körperlichen, emotionalen, mentalen und sozialen Wohlbefindens der Sexarbeiter*innen
  • die Vernetzung und Zusammenarbeit mit Organisationen mit gleichen und ähnlichen Zielsetzungen im In- und Ausland


Unsere Grundhaltung und unsere Werte:

  • Sexarbeit ist eine berufliche Tätigkeit und verdient als solche Anerkennung
  • Sexarbeiter*innen verdienen Respekt, Anerkennung und die Achtung ihrer Würde unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts, ihrem sozialen Status, ihrer Lebensform und ihrer Religionszugehörigkeit.
  • Gewalt gegen Sexarbeiter*innen soll gesellschaftlich genauso verurteilt werden wie Gewalt gegen andere Menschen. Dazu gehört, dass Sexarbeiter*innen dieselben Rechte haben und mit der gleichen Sensibilität vorgegangen wird, wie bei Gewaltdelikten gegenüber Nicht-Sexarbeiter*innen auch.
  • Sexarbeit und Menschenhandel sind klar voneinander zu unterscheiden. Sexarbeit ist eine berufliche Tätigkeit, Menschenhandel ein Verbrechen. Die Verknüpfung der beiden Themen in der öffentlichen Debatte ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung.


Unsere Arbeitsweise:

  • Wir arbeiten parteilich und orientieren uns an Methoden des Empowerments und der partizipativen Beratung.
  • Wir unterstehen der beruflichen Schweigepflicht und beraten auf Wunsch auch anonym.

Der Verein XENIA

Der Verein

Der Verein XENIA wurde 1984 mit dem Ziel gegründet, die Akzeptanz der Bevölkerung für die Sexarbeit zu fördern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die Beratungsstelle nahm ihre Arbeit 1986 auf, nachdem eine Bedürfnisabklärung gemacht wurde und jeweils einmal wöchentlich ein Treffpunkt für Sexarbeitende erfolgreich angeboten wurde. Bis 2009 war der Verein nur für die Sexarbeitende der Stadt Bern zuständig. Heute hat sich das Tätigkeitsfeld des Vereins XENIA erweitert: Die Fachstelle ist für den gesamten Kanton verantwortlich und hat seit 2010 Leistungsvertrag mit dem Kanton Bern abgeschlossen. 
Seit der Gründung des Vereins arbeiten die Vorstandsfrauen ehrenamtlich für die Weiterentwicklung der Fachstelle. Der Vorstand legt in ca. acht Sitzungen im Jahr die strategische Richtung fest, organisiert Projekte und vernetzt sich auf politischer Ebene.


Die Statuten des Vereins wurden an der Mitgliederversammlung 2021 das letzte Mal überarbeitet und können hier heruntergeladen werden.

Das Organigramm des Vereins und der Fachstelle gibt es hier.


Interesse an einer Mitgliedschaft?

Mitglied werden


Vorstandsmitglieder:

Präsidium: Andrea Schneider praesidentin@xeniabern.ch

Recht und Finanzen: Anita Hauser

Kommunikation: Sina Liechti

Politik: vakant

Fundraising: Nadia Bisang und Stephanie Meyer

Jahresberichte

20222021, 2020, 2019, 20182017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010, 2009, 2008, 2007, 2006, 2005, 2004, 2003, 2002, 2001, 2000, 1999, 1998, 1997, 1996, 1995, 1994, 1993, 1992, 1991, 1990, 1989, 1988

offene Stellen

Im Moment haben wir keine offenen Stellen

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Spende

Mit einer Spende unterstützen Sie die Realisierung von Projekten unserer Fachstelle, welche direkt den Sexarbeiter*innen zu Gute kommen!


Online spenden


IBAN CH61 0900 0000 30 03 7914 2

PC 30-37914-2
Verein XENIA
3011 Bern

Vereinsmitglied werden

Wollen Sie Mitglied von einem Verein werden, der sich seit 35 Jahren für die Rechte der Sexarbeiter*innen einsetzt und sich in den Beratungen und durch Öffentlichkeitsarbeit für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Sexarbeiter*innen im Kanton Bern stark macht? Für nur CHF 50.- im Jahr treten Sie als Person und für CHF 100.- als juristische Person dem Verein XENIA bei. Für jeden Betrag bedanken wir uns herzlichst.

Mitglied werden
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Kontakt

XENIA

Langmauerweg 1

3011 Bern
✆ 031 311 97 20
✆ 079 511 97 20
Mo – Fr, 13.30 – 16.30 Uhr

info@xeniabern.ch

Anfahrt Büro Bern - Langmauerweg 1

(Mo - Fr, 13.30 bis 16.30 Uhr)

  • Wer mit dem Zug kommt, erreicht uns vom Hauptbahnhof Bern mit dem Bus Nr. 12 in 10 Minuten (Richtung "Zentrum Paul Klee" bis Haltestelle "Nydegg")
  • Anreise innerhalb der Stadt: Bus 12 bis Haltestelle "Nydegg"
  • Parkplatz: der Parkplatz "Klösterlistutz" ist gleich in der Nähe



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Anfahrt Büro Biel - Murtenstrasse 50 (2. Stock)

(nur dienstags von 13.30 bis 16 Uhr)

  • Wer mit dem Zug kommt, erreicht uns vom Bahnhof Biel oder von der Bushaltestelle «Zentralplatz» in maximal fünf Minuten zu Fuss
  • Parkplätze: Parking Winkelstrasse, Parking Unterer Quai, Parking Bahnhofstrasse sind gleich in der Nähe 
 

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Anfahrt Büro Thun - Frutigenstrasse 4, 4. Stock

(nur montags von 13.30 bis 16 Uhr)

  • Wer mit dem Zug kommt, erreicht uns zu Fuss in ca. drei Minuten vom Bahnhof Thun.
  • Anreise innerhalb der Stadt: Bus bis "Bahnhof Thun", danach ca. drei Minuten zu Fuss
  • Parkplätze: Parking Manor, Parking Aarezentrum, Parking City Süd Bahnhof sind gleich in der Nähe



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Impressum

Redaktion: Xenia, Fachstelle Sexarbeit
Gestaltung: Andrea Stebler, Serafine Frey
Programmierung: Jürg Nietlispach


Rechtliches


Spendenreglement

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Medienanfragen, -berichte und Stellungnahmen

Auskünfte an Medienschaffende

Die Fachstelle gibt Medienschaffenden gerne Auskunft auf Anfragen rund um das Thema Sexarbeit. In Fragen zum operativen Geschäft erreichen Sie Frau Christa Ammann, Leiterin der Geschäftsstelle, unter cammann@xeniabern.ch oder telefonisch 031 311 97 20 (Di, Mi und Fr von 13.30 – 16.00 Uhr).


Presseberichte

Zonenkonformität von Betrieben: «Ihre Massagen sind zonenfremd» (Berner Zeitung vom 26. August 2019)

Besteuerung an der Quelle: «Wir sind nur ein kleiner Player in diesem Kuchen» Interview mit Claudio Fischer, Steuerverwaltung Bern (Berner Zeitung vom 12. April 2019)

Besteuerung an der Quelle: «Ich werde so zum Zuhälter gemacht» (Berner Zeitung vom 3. April 2019)

Wochenthema: Sexarbeit (neo1, 18. bis 22. Februar 2019)

Frauenzentrale gegen Frauen (Luzerner Zeitung, 10. Februar 2019)

La prostitution a du mal à se faire reconnaître comme profession (RTS, 14. Januar 2019)

Ein Internetportal soll Freier und Prostituierte schützen (SRF, 19. Dezember 2018)

Strikte Prostitutionsgesetze machen Sex weniger sicher (Nachrichten Welt, 13. Dezember 2018)

Sexgewerbe kämpft in Bern ums einen Platz (Berner Zeitung, 21. August 2018)

Mit Sexarbeit das Medizinstudium finanziert (der Bund, 21. Juli 2018)

Studios sind nicht lauter als Notariate (der Bund, 18. Juli 2018)

Die Stigmatisierung dauert fort (WOZ, 12. Juli 2018)

Kritik an Prostitutionsverbot wird laut (SRF, 7. Juli 2018)

Käuflicher Sex - das Streitgespräch (Sonntagsblick, 27. Mai 2018)

Sexarbeit ist gesellschaftlich unerwünscht (Berner Zeitung, 16. April 2018)

Behörden kassieren Millionen auf Kosten von Sexarbeiterinnen (nzz, 11. Februar 2017)

Die Stadt geht mit der ideellen Keule gegen Bordelle vor  (Berner Zeitung, 23. September 2015)

Zwangsprostitution in der Schweiz ein kleines Thema. (SRF Rendez-vous vom 4. Juli 2015)

Immer mehr Frauen ziehen sich seit der Einführung des Prostitutionsgesetzes in Privatwohnungen zurück.
Interview mit Martha Wigger, (Radio Bern 1, Reporter vom 28. August 2014)

Ungewohnte Bilder aus dem Milieu Artikel zur Fotoausstellung (Berner Zeitung, 26. Juli 2014)

Das Erotikgewerbe stellt für das Volk absolut keine Bedrohung dar Interview mit Jacqueline Suter (der Bund, 23. Juli 2014)

«Madame Sexarbeit» will kürzer treten Interview mit Martha Wigger (der Bund, 1. März 2014)

Ist das Prostitutionsverbot eine Lösung? Streitgespräch mit Martha Wigger, Fachstelle XENIA, und Marianne Streiff, EVP Nationalrätin (der Bund, 28. Dezember 2013)

Mehr als 100 Sexarbeiterinnen verlieren ihren Job (Berner Zeitung, 6. August 2012)


Positionspapiere

Diskussionspapier Sexarbeit: Fakten, Positionen und Visionen aus feministischer Perspektive

Vermietung unseres Lokals

Mieten Sie das Erdgeschoss des XENIA-Haus mitten in der idyllischen Berner Altstadt – komplett mit eingerichteter Küche. Es ist ideal für bis zu 40 Personen, die ein Jubiläum feiern, eine Retraite oder eine kleine Konferenz abhalten wollen. Der Erlös kommt der Beratungsstelle und dem Nothilfefonds von XENIA zugute.

Preise

Pro Abend CHF 200

Pro Stunde (Sitzungen ohne Küchennutzung) CHF 15


Information und Reservationen: XENIA, Langmauerweg 1, 3011 Bern, T 031 311 97 20. Mo–Fr, jeweils von 13.30–16.30 Uhr, info@xeniabern.ch


Miet- und Nutzungsbestimmungen